Einführung einer PKW-Maut für die Nutzung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Mit welcher Begründung soll im Rahmen der Einführung einer Pkw-Maut in Deutschland nur die Nutzung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen entgeltpflichtig werden ("Ein bisschen Maut – kein bisschen Streit", www.tagesschau.de vom 21. September 2014), und welche Verlagerungseffekte auf das nachgeordnete Straßennetz sind nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund dieser Tatsache zu erwarten (bitte ggf. in Auftrag gegebene oder bekannte Studien benennen)?</p> <p>Soll die Einhaltung der Mautpflicht angesichts der geplanten unentgeltlichen Nutzung des nachgeordneten Straßenverkehrsnetzes nur auf Bundesautobahnen sowie Bundesstraßen kontrolliert werden, und sieht die Bundesregierung nunmehr vor, dass Kfz-Halterinnen und -Halter, welche ihren Pkw in Deutschland zugelassen haben und nur selten (oder gar nicht) in der Baulast des Bundes befindliche Straßen nutzen, auch Kurzzeitvignetten erwerben können, wie es Halterinnen und Haltern von im Ausland zugelassenen Pkw ermöglicht wird (bitte jeweils begründen)?</p>