Einführung einer Paginierungspflicht und eines Sanktionsmechanismus gegen Aktenmanipulation im Zusammenhang mit Akteneinsicht
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Erwägt die Bundesregierung, die Vorschriften über das ordnungsgemäße Führen von Akten um eine Paginierungspflicht zu erweitern, um beispielsweise zu verhindern, dass Dokumente aus einer Akte entfernt werden und dies bei der Akteneinsicht nicht auffällt? <br /> <br /> Sind der Bundesregierung Manipulationen von Akten bei IFG-Anträgen, beispielsweise die Anlegung von unzulässigen Parallelakten, wie sie die Protokolle zum "Erfahrungsaustausch IFG" (vgl. www.zeit. de/digital/internet/2013-04/ifg-informationsfreiheitprotokolle) offensichtlich nahelegen oder aber die Zurückhaltung von Aktenbeständen, bekannt, und erwägt die Bundesregierung, einen wirksameren Sanktionsmechanismus gegen die Manipulationen von Akten, insbesondere bei IFG-Anträgen, einzuführen?