Einführung einer Obergrenze der PV-Förderung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf welche Beschlusslage beruft sich der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Dr. Peter Altmaier, mit dem Zitat aus dem 10-Punkte-Plan („Aus diesem Grund haben wir die Förderung der Photovoltaik Anfang Juli in der Degression deutlich verschärft und mit 52 Gigawatt erstmals eine Obergrenze für die Förderung eingeführt.“), in dem er auf eine Obergrenze der Photovoltaikförderung verweist, obwohl im Beschluss von Bundestag und Bundesrat auf die Empfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien Folgendes vereinbart wurde: „Im Hinblick auf § 20b Absatz 9a über den erreichten und den weiteren Ausbau der Stromerzeugung aus solarer Strahlungsenergie legt die Bundesregierung rechtzeitig vor Erreichung des Gesamtausbauziels einen Vorschlag für eine Neugestaltung der bisherigen Regelung vor.“?