Einführung einer Mitteilungspflicht von innerstaatlichen Steuergestaltungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Was spricht aus Sicht des Bundesministeriums der Finanzen für die Einführung einer Mitteilungspflicht von innerstaatlichen Steuergestaltungen, und mit welcher Prozentzahl der Intermediäre (bitte falls möglich aufgeschlüsselt nach Art des Intermediäre, wie Steuerberater, Rechtsanwälte, Finanzinstitute etc.), die häufig von der Anzeigenpflicht auf Grundlage des Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen sowie zusätzlich auf Grundlage einer Mitteilungspflicht innerstaatlicher Steuergestaltungen, so wie sie im Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vom 30. Januar 2019 vorgesehen war (bitte beide Angaben einzeln nennen), betroffen sein werden, rechnet die Bundesregierung?