Einführung einer Karenzzeit zur Verhinderung von Interessenkonflikten für ehemalige beamtete Staatssekretäre
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum sind nach Auffassung der Bundesregierung beamtete Staatssekretäre nicht vergleichbaren Regelungen unterworfen, wie sie im Bundesministergesetz gegeben sind (Untersagungsgründe: Tätigwerden in Angelegenheiten oder Bereichen, die zuvor ausgeübt wurden, sowie Beeinträchtigung der Integrität des Regierungshandelns), und sieht die Bundesregierung angesichts des aktuellen Vorgangs mit Blick auf die meines Erachtens anzunehmende „Gefährdung des Staatswohls“ bzw. der enormen Brisanz der vormaligen Tätigkeit von Klaus-Dieter Fritsche das Bestehen einer Gesetzeslücke, die geschlossen werden müsste?