Einführung einer Kameraüberwachung tierschutzrelevanter Prozesse in Schlachthöfen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche konkreten daten- und arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben stehen der Einführung einer kontinuierlichen Kameraüberwachung tierschutzrelevanter Prozesse in Schlachthöfen entgegen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 25 der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann auf Bundestagsdrucksache 18/12180), und wie bewertet die Bundesregierung die eigene Aussage, eine solche Überwachung könne nur auf europäischer Ebene getroffen werden (vgl. ebenda) im Hinblick auf die Einführung einer Kamerapflicht in Schlachthöfen in Frankreich und Großbritan-nien (www.wir-sind-tierarzt.de/2017/11/ab-2018-videoueberwachung-in-englischen-schlachthoefen-pflicht/, www.topagrar.com/news/Schwein-News-Schwein-Frankreich-Kameras-sollen-in-allen-Schlachthoefen-Pflicht-werden-7021286.html)?