Einführung einer gesonderten Umlage zur Haftungsübernahme bei fehlender Netzanbindung von Offshore-Windparks
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird die Bundesregierung eine gesonderte Umlage zur Haftungsübernahme bei fehlender bzw. verzögerter Netzanbindung von Offshore-Windparks und Leitungsschäden bei Offshore-Windparkanbindungen einführen, wie in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ am 16. Mai 2012 berichtet wurde, und wenn ja, wie wird diese Umlage ausgestaltet (gesonderte Ausweisung auf der Stromrechnung, besondere Ausgleichsregelungen für energieintensive Betriebe)?