Einführung einer gesetzlichen Verpflichtung von Unternehmen zur Wahrung der Menschenrechte
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist es auch die Auffassung der Bundesregierung, dass in einem Jahr, sofern eine freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen nicht zur Überwindung von menschenrechtlichen Verstößen führt, "die Unternehmen gesetzgeberisch in die Pflicht" genommen werden müssen, so wie es der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dr. Gerd Müller, öffentlich erklärt hat (FAZ, 21. Februar 2019)? <br /> <br /> Gibt es klare Kriterien, an denen sich Unternehmen orientieren können, sodass es nach Auffassung der Bundesregierung nicht erforderlich wäre, gesetzgeberisch tätig zu werden, und welche Daten zur Qualifizierung der Kriterien sollen dieser Entscheidung zugrunde gelegt werden?