Einführung einer gesetzlichen Regelung zum Schutz der Privatsphäre von Personen in psychotherapeutischer Behandlung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Angaben macht die Bundesregierung zu ihren Vorstellungen bzw. Plänen sowie zum Stand der Realisierung einer gesetzlichen Regelung des Schutzes der Privatsphäre der Patientinnen und Patienten von Psychotherapeuten insbesondere deren "Kernbereich der privaten Lebensführung" nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2016 (Az.: 1 VvR 966/09, 1BvR 1140/09) zum Bundeskriminalamtgesetz, und erwägt die Bundesregierung eine Regelung entsprechend der für Berufsgeheimnisträger wie Geistliche nach § 53 Absatz 1 Nummer 1 StPO?