Einführung einer EU-weiten Mindestbesteuerung von Unternehmen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wurde die Bundesregierung im Vorfeld von den Vorschlägen der EU-Kommission vom 18. Mai 2021 informiert, denen zufolge die EU eine an die Pläne der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) angelehnte Mindestbesteuerung einzuführen gedenkt und die Steuern künftig an dem Ort anfallen sollen, an dem die Unternehmen ihre Geschäfte betreiben, und was hält die Bundesregierung von diesen Plänen insbesondere im Hinblick darauf, dass Deutschland als großer Exporteur von Waren und Dienstleistungen nach meiner Auffassung davon profitiert, dass Steuern am Sitz der Unternehmen und nicht an den Absatzmärkten anfallen?