Einführung einer "Digitalen Notruf-App"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Werden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Einführung der "Digitalen Notruf-App" für Menschen mit Behinderungen, deren Entwicklung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert wurde (vergleichbare Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/7407), bisherige Notrufsysteme für Menschen mit Behinderungen, wie unter anderem das SMS- bzw. das SMS-to-Fax-Verfahren, vollständig ersetzt, und falls ja, wie wird nach Einführung der Notruf-App sichergestellt, dass Menschen mit Behinderungen, die nicht im Besitz eines Smartphones sind, weiterhin einen barrierefreien Notruf absetzen können?