Einführung einer dem Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz vergleichbaren Regelung für die Bundespolizei
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Beabsichtigt die Bundesregierung, für die Bundespolizei eine dem neuen Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz analoge Regelung einzuführen, nach der Polizisten in Beweislastumkehr beweisen müssen, dass sie Migranten und Ausländer nicht diskriminiert haben, was meiner Ansicht nach eine Verletzung rechtsstaatlicher Prinzipien darstellt, und wenn nein, warum nicht?<br />