Einführung einer Beweislastumkehr für Bergschäden im Braunkohlebergbau
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung eine Änderung des Bundesberggesetzes (BBergG) hinsichtlich der Einführung einer Beweislastumkehr für Bergschäden im Einwirkungsbereich des Braunkohlebergbaus analog zur vorhandenen Regelung für den untertägigen Bergbau (§ 120 BBergG), und wenn nein, warum nicht?