Einführung einer Beschränkung der Fütterung von Wildtieren in das Bundesjagdgesetz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum hält die Bundesregierung entgegen ihrem ursprünglichen ressortabgestimmten und an die Verbände versendeten Entwurf für ein Gesetz zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften daran fest, dass das Bundesjagdgesetz keinerlei qualitative, quantitative sowie zeitliche Beschränkung der Fütterung von jagdbaren Wildtieren (z. B. die Beschränkung der Wildtierfütterung auf festgestellte Notzeiten im Winter) enthält, sondern lediglich einen Verweis darauf, dass die Länder die Fütterung von Wild untersagen oder von einer Genehmigung abhängig machen können, und was spricht aus Sicht der Bundesregierung dagegen, eine qualitative, quantitative sowie zeitliche Beschränkung der Fütterung von Wildtieren in das Bundesjagdgesetz einzuführen?