Einführung einer Anmeldepflicht im Rahmen der Erbringung einer Kabotageförderung
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Beabsichtigt die Bundesregierung in Deutschland eine Regelung für die Anmeldung über die Entsendung eines Arbeitnehmers im Rahmen der Erbringung einer Kabotagebeförderung entsprechend den Regelungen wie in Frankreich zu treffen, wo Straßentransportunternehmen aus der EU, die eine Kabotagebeförderung in Frankreich durchführen möchten, verpflichtet sind, diese vorab anzumelden, und wenn nein, weshalb nicht?<br /> <br /> Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen dieser Anmeldepflicht in Frankreich sowie der neuen Kabotageregelungen in Belgien (ab 19. August 2009) und Finnland (ab 14. August 2009) auf in Deutschland ansässige Transportunternehmen insbesondere vor dem Hintergrund von Wettbewerbsverzerrungen bzw. nationalem Protektionismus, und sind diese Regelungen nicht ein nationaler Protektionismus zugunsten der in diesen EU-Ländern beheimateten Transportunternehmen zu Lasten der in Deutschland ansässigen?</span>