Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes anhand der Vereinbarungen im Koalitionsvertrag
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Bleibt die Bundesregierung bei der zwischen CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag vereinbarten Position zur Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes, dass "[d]iejenigen, die heute Leistungen erhalten, [. . .] durch die Einführung nicht schlechter gestellt [werden]. Für die Akzeptanz eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs ist entscheidend, dass keine neuen Ungerechtigkeiten entstehen" (Zitat aus o. g. Koalitionsvertrag), und wenn ja, wie stellt die Bundesregierung die Finanzierung dafür sicher?