Einführung des nationalen Brennstoffemissionshandels am 1. Januar 2021
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit sind nach Kenntnis der Bundesregierung die so genannten Inverkehrbringer von Brennstoffen darauf vorbereitet, dass sie den ab dem 1. Januar 2021 im Rahmen des Brennstoffemissionshandels (BEHG) fälligen CO2 -Preis von zunächst 25 Euro fristgerecht erheben und abführen können, und kann die Bundesregierung ausschließen, dass es durch eventuell auftretende Schwierigkeiten bei der Umsetzung ggf. zu Einnahmeverlusten für den Bundeshaushalt kommt?