Einführung des angekündigten "Zukunftskontos Bildung"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Beabsichtigt die Bundesregierung, das im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP vereinbarte „Zukunftskonto Bildung“, das sich laut Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/192 vom 11. Dezember 2009 noch „in der Konzeptionsentwicklung“ befand, laut Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/640 vom 5. Februar 2010 weiterhin „in der ersten Phase der Konzeptionsentwicklung“ verweilte, zu dem des Weiteren laut Antwort der Bundesregierung vom 20. August 2010 auf meine Schriftliche Frage auf Bundestagsdrucksache 17/2818 „vor einer Einführung umfangreiche inhaltliche, rechtliche und administrative Fragen zu klären waren“ und bei dem laut Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD auf Bundestagsdrucksache 17/6796 vom 15. August 2011 „eine Entscheidung über die Einführung erst nach Klärung noch offener Fragen“ erfolgen kann, in der 17. Wahlperiode – ggf. unter Angabe des Einführungszeitpunktes, des Finanzvolumens für das vorgesehene Startguthaben von 150 Euro und der Höhe der geplanten jährlichen Prämie – einzuführen, und zu welchen Zwischenergebnissen haben die offenbar seit 2009 laufenden Konzeptionsentwicklungen – unter Angabe des bisherigen Personalaufwandes – zwischenzeitlich im Einzelnen geführt?