Einführung der Todesstrafe in Uganda für homosexuelle Handlungen
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Wie haben die Bundesregierung und die Europäische Union als Teil der Gebergemeinschaft gegenüber Uganda außen- und entwicklungspolitisch auf die Absicht reagiert, für homosexuelle Handlungen die Todesstrafe vorzusehen, vor dem Hintergrund, dass der von Uganda gezeichnete Zivilpakt die Todesstrafe nur für schwerste Verbrechen zulässt und ein Verbot von Homosexualität gegen den im Zivilpakt formulierten Schutz des Privatlebens (vgl. Toonen vs. Australien) verstößt?</span>