Einführung der IT-Verfahren für die Grundrente
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Verfügt die Deutsche Rentenversicherung Bund nach Kenntnis der Bundesregierung über einen Zeitplan, laut dem für die Einführung der IT-Verfahren für die Grundrente ein benötigter zeitlicher Aufwand/Vorlauf von 348 Tagen kalkuliert wird, und wie hoch ist nach Einschätzung der Bundesregierung die Zahl der benötigten Vollzeitbeschäftigungseinheiten (nicht Personentage) für die Einführung der IT-Verfahren für die Berechnung der Grundrente, einschließlich der Durchführung der Einkommensanrechnung und des Umstellungsaufwands für den Datenabgleich zwischen der Rentenversicherung und der Finanzverwaltung (siehe Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Bundesratsdrucksache 85/20, S. 29)?