Einführung der Halterhaftung im Verkehrsrecht
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum hat die Bundesregierung im Verkehrsrecht bei bestimmten Verkehrsdelikten, wie z. B. erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen, die Einführung der Halterhaftung bisher abgelehnt (www.derwesten.de/politik/bundesregierung-prueft-halterhaftung-bei-tempoverstoessen-id9687004.html)?