Einführung der besonderen elektronischen Anwaltspostfächer
Tatsächliches Bereitstellungsdatum des beA durch die Bundesrechtsanwaltskammer, aufsichtsrechtliche und Übergangsmaßnahmen (Anpassung der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung, Weiterführung des "Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach"-Clients), Verschlüsselungstechnik und Datensicherheit, Weiterbetrieb bei Insolvenz der Betreiberfirma, beA als öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienst<br /> (insgesamt 8 Einzelfragen)