Einführung besonderer Einkaufszeiten für ältere Menschen und Risikogruppen
Ermöglichung einer freiwilligen Verpflichtung von ausreichend vielen Lebensmittelläden u. Supermarktketten zu einer mindestens zweistündigen täglichen Öffnung nur für ältere Menschen ab 55 Jahren u. Risikogruppen sowie zur Einrichtung von sog. Schnellkassen für diesen Kundenkreis, monatliche Verlängerung der Maßnahmen für die Dauer der Corona-Krise, Aufnahme einer Vorschrift in das GWB zur Ausnahme der Maßnahmen vom Kartellverbot aus Gründen des Gesundheitsschutzes, Bemühungen auf EU-Ebene um eine entsprechende kartellrechtliche Klarstellung