Einfuhrbeschränkung von Ammoniumnitrat gemäß der UN-Mission UNIFIL
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass das Ammoniumnitrat, das zu der verheerenden Explosion am 4. August 2020 im Hafen von Beirut geführt hat, keiner Einfuhrbeschränkung der UN-Mission UNIFIL unterlag, an der auch die deutsche Bundeswehr beteiligt ist, obwohl sich die Chemikalie zum Beispiel in der EU-Verordnung über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe auf der Liste für Stoffe befindet, die der Meldepflicht für verdächtige Transaktionen unterliegen, und inwiefern hat sich die Bundesregierung diesbezüglich inzwischen für eine Ausweitung der Einfuhrbeschränkungen eingesetzt (https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUri-Serv.do?uri=OJ:L:2013: 039:0001:0011:DE:PDF)?