Einfluss des Bautyps der Atomkraftwerke Gundremmingen B und C auf die Festlegung der Restlaufzeiten für die Atomkraftwerke
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Rolle hat bei der Festlegung über die Restlaufzeiten der einzelnen Atomkraftwerke die Tatsache gespielt, dass die beiden Atomkraftwerke Gundremmingen B (vorgesehene Laufzeit bis Ende 2017, vgl. Bundestagsdrucksache 17/6070) und Gundremmingen C (vorgesehene Laufzeit bis Ende 2021) die einzigen dann noch in Betrieb befindlichen und sicherheitsempfindlichen Siedereaktoren wären?