Einfluß des Faktors der Steuerklasse IV auf die Höhe des Elterngeldes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie wird zur Bestimmung des Elterngeldes gemäß § 2e Absatz 3 Satz 1 des Bundeselterngeld-und Elternzeitgesetzes (BEEG) der Faktor in der Steuerklasse IV vor dem Hintergrund bestimmt, dass gemäß § 39f des Einkommensteuergesetzes im Rahmen des Faktorverfahrens jeweils auf die Lohnsteuerkarte eingetragene Abzüge wie z. B. Werbungskosten oder voraussichtliche Werbungskosten bei der Veranlagung, entgegen der Regelung nach § 2e Absatz 6 BEEG, stets berücksichtigt werden, und wie werden gemäß § 2c Absatz 1 BEEG steuerfreie Lohnersatzleistungen im Rahmen des Elterngeldes berücksichtigt (bitte mit Begründung und Darstellung der Abweichungen)?