Einfach- und Mehrfachtätigkeiten im Niedriglohnsektor in Bayern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie häufig werden nach Kenntnis der Bundesregierung in Bayern die acht beruflichen Tätigkeiten (nach Berufsuntergruppen (4-Steller) der Klassifikation der Berufe 2010 – KldB 2010) mit den derzeit geringsten Medianentgelten (siehe Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 119 auf Bundestagsdrucksache 19/32373) als alleinige Tätigkeit (Einfachbeschäftigung) ausgeführt und wie oft als Tätigkeit neben anderen Tätigkeiten (Mehrfachbeschäftigung)?