Eindämmung schädlicher Transfette in Fertiglebensmitteln
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit und bis wann genau will die Bundesregierung im Sinne des versorgenden Verbraucherschutzes schädliche Transfette in Fertiglebensmitteln durch Obergrenzen eindämmen wie z. B. in Österreich, Dänemark, Lettland und Ungarn bzw. sie ganz verbieten wie in den USA (laut Beschluss der EU-Kommission gibt es eine verbindliche Obergrenze von 2 Prozent für industriell hergestellte Transfettsäuren in Lebensmitteln), wenn diese Verordnung erst am 2. April 2021 in Kraft tritt?