Eindämmung der Erhebung verschiedener Bankentgelte für Konten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie will die Bundesregierung beispielsweise im Rahmen der Umsetzung der Zahlungsdienstrichtlinie die Erhebung verschiedener Bankentgelte für Konten eindämmen (zum Beispiel durch klarere rechtliche Vorgaben, welche Leistungen ein Rahmenvertrag umfasst und strengere Vorgaben zu den Änderungen von Vertragsbedingungen; bitte konkret ausführen), und sieht die Bundesregierung aktuell die Kostenvergleichbarkeit zwischen verschiedenen Konten noch als gegeben an (bitte begründen)?