Einbürgerung durch Verkürzung der Wartezeit nach § 10 StAG
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Mit welchen Mitteln gedenkt die Bundesregierung, die Gefahr der überdurchschnittlichen Einbürgerung durch Verkürzung der Wartezeit nach § 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) für das Staatsangehörigkeitsrecht und den Familiennachzug zukünftig zu verhindern? <br /> <br /> Hält die Bundesregierung Prüfungen und die Abwägung im Einzelfall für überflüssig, und wenn ja, warum?