Einbringung geheimhaltungsbedürftiger Unterlagen in verwaltungsgerichtliche Verfahren
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie ist der Stand der Prüfungen zu der Frage, wie geheimhaltungsbedürftige Unterlagen unter Wahrung des Geheimschutzes zukünftig angemessen in verwaltungsgerichtliche Verfahren eingebracht werden können (ggf. bitte insbesondere mit Angabe etwaig schon vorliegender Ergebnisse; vgl. die Antwort der Bundesregierung auf meine Mündliche Frage 19, Plenarprotokoll 18/81, Seite 7717 f.), und bis wann will die Bundesregierung einen Entwurf für entsprechende Neuregelungen vorlegen?