Einbringung geheimhaltungsbedürftiger Unterlagen im Bereich Atomkraft in verwaltungsgerichtliche Verfahren
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Gibt es bereits einen Zeitplan des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) für eine gesetzliche Neuregelung, damit im Bereich Atomkraft sowie nukleare Ver-/Entsorgung geheimhaltungsbedürftige Unterlagen unter Wahrung des Geheimschutzes zukünftig angemessen in verwaltungsgerichtliche Verfahren eingebracht werden können (ggf. bitte konkret angeben; vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Mündliche Frage 22, Plenarprotokoll 19/35), und falls nein, wie rechtfertigt die Bundesregierung die Verzögerung für diese erstmals vor vier Jahren und wiederholt angekündigte gesetzliche Neuregelung (vgl. BMU-Pressemitteilung vom 16. Januar 2015, o. g. Antwort der Bundesregierung sowie Abschnitt „Atompolitik“ im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD)?