Einbindungen zuständiger Behörden vor der Verhängung des Leerkaufverbots der Wirecard-Aktie des BMF
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit war das Bundesministerium der Finanzen vor der Verhängung des Leerverkaufverbots der Wirecard-Aktie formell oder informell über den Sachstand durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder die Bundesbank in die Entscheidungsfindung eingebunden, wie die European Securities and Markets Authority (ESMA) in ihrem Bericht es als grundsätzliches Risiko feststellt (vgl. Peer Review Report, u. a. Zif. 28, S. 10 www.esma.europa.eu/site s/default/files/library/esma42-111-5349_fast_track_peer_review_report_-_wirecard.pdf), und inwieweit hat sich das Bundesfinanzministerium in diesem Prozess auch initiativ an die zuständigen Behörden vor Verhängung des Leerverkaufverbots gewandt?