Einbindung von Bundesbehörden bei den Ermittlungen zu möglichen Straftaten beim G20-Gipfel in Hamburg
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf welche Weise (etwa als Zentralstelle für die internationale Zusammenarbeit, als Kontaktstelle für Europol oder zur Unterstützung von EU-Ermittlungsanordnungen) sind Bundesbehörden derzeit bei Ermittlungen zu mutmaßlichen Straftaten rund um den G20-Gipfel in Hamburg eingebunden, und auf welcher Rechtsgrundlage erfolgen die im Nachgang des Gipfels vorgenommenen, einzelnen Ermittlungsmaßnahmen deutscher Polizeibehörden im Ausland (bitte insbesondere für die umstrittene "Öffentlichkeitsfahndung" angeben, die Medienberichten zufolge auf Länder wie Italien und Spanien ausgeweitet werden soll, siehe "G20-Foto-Fahndung nun auch im Ausland", www.dw.com vom 2. Februar 2018)?