Einbindung nummernungebundener interpersoneller Kommunikationsdienste in die Telekommunikationsüberwachung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Überwachungsmaßnahmen müssen nach dem am 16. Dezember 2020 vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines Telekommunikationsmodernisierungsgesetzes nach der Vorstellung der Bundesregierung künftig auch von nummernungebundenen interpersonellen Kommunikationsdiensten vorgenommen werden, und inwiefern sollen die Vorschriften zur Bestandsdatenauskunft auch auf nummernungebundene interpersonelle Kommunikationsdienste angewendet werden?