Einbindung des Nachweises von SARS-CoV-2-Antikörpern in die Impfstrategie
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie gestaltet sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Einbindung des Nachweises von SARSCoV-2-Antikörpern (www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/politik/spahn-antikoerpertest-reicht-als-nachweis-neue-testoption/) in die momentane oder zukünftig geplante Impfstrategie, und welche rechtlichen Voraussetzungen müssen für eine Umsetzung geschaffen werden?<br /> <br /> Soll nach Kenntnis der Bundesregierung der Nachweis von SARS-CoV-2-Antikörpern in der zukünftig geplanten Impfstrategie (www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/politik/spahn-antikoerpertest-reicht-als-nachweis-neue-testoption/) entgegen der aktuellen Voraussetzung des Nachweises einer medizinischer Notwendigkeit durch die zeitliche Nähe zu einer SARS-CoV-2-Infektion uneingeschränkt als Krankenkassenleistung (www.krankenkassenzentrale.de/wiki/sars-cov-2-antikoerpertest) übernommen werden?