Einbindung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz in die Planungen für eine "Quarantäne-Plattform"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchen Gründen ist der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Ulrich Kelber, nicht frühzeitig von der Bundesregierung bei den bisherigen Planungen für eine sogenannte "Quarantäne-Plattform" zur Kontrolle von häuslicher Quarantäne einbezogen worden (https://app.handelsblatt.com/politik/deutschland/ ulrich-kelber-im-interview-bundesdatenschuetzerwarnt-vor-falschen-anreizen-zur-nutzung-der-corona-warn-app/25846226.html?ticket=ST-3749840-kTSqA4ZfkfDZEvZmyrOa-ap6), und wie sieht das grobe datenschutzrechtliche Konzept der Plattform aus rund um die Fragen, die der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Ulrich Kelber, aufgeworfen hat (z. B. in Bezug auf die datenschutzrechtlich verantwortliche Person für die Plattform, an die sich die Betroffenen wenden können, oder in Bezug darauf, wann die Daten von der Plattform wieder gelöscht werden)?