Einbindung der Zivilgesellschaft in den Prozess zur Entwicklung einer Weltaltenrechtskonvention
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit hat die Bundesregierung die nationalen Menschenrechtsorganisationen und thematisch involvierten zivilgesellschaftlichen Organisationen in den aktuellen Prozess zur Entwicklung einer Weltaltenrechtskonvention eingebunden, wenn Argentinien als Vorbild (bezugnehmend auf den Diskussionsteil der offenen Sitzung der 12. Session der United Nations Open-ended Working Group on Ageing – OEWGA – vom 14. April 2022 unter dem Punkt "Discussion on the way forward") damit bereits während der Entwicklung der Konvention für Menschen mit Behinderung/ Convention on the Rights of persons with disabilities innerhalb seiner Regional Core Groups positive Erfahrungen machte, und inwieweit ist die Zusammenarbeit über die 13. Session der Openended Working Group on Ageing (OEWGA) hinaus explizit geplant?