Einbindung der Staatsanwaltschaften bei der Aufarbeitung von Missbrauch in der Evangelischen Kirche
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit werden bei der Arbeit und der Zulassung "unabhängiger, regionaler Aufarbeitungskommissionen" zur Aufarbeitung von Missbrauch in der evangelischen Kirche durch die Unabhängige Beauftragte der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (www.zdf.de/nachrichten/politik/missbrauch-beauftragte-claus-evangelische-kirche-100.html) die jeweiligen zuständigen Staatsanwaltschaften eingebunden und zu wie vielen Gerichtsurteilen hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Aufarbeitung des Missbrauchsskandals in der katholischen Kirche seit 2010 geführt?