Einbezug der Stützung der IKB-Bank in die defizitwirksam erfassten Verluste im Rahmen der Finanzmarktstabilisierung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie erklärt es sich, dass die Bundesregierung in ihrer Antwort auf meine Schriftliche Frage 37 auf Bundestagsdrucksache 17/1918 von defizitwirksam erfassten Verlusten im Rahmen der Finanzmarktstabilisierung in Höhe von 5,2 Mrd. Euro beim Bund bis Ende 2009 spricht, wenn schon allein die Ausgaben für die Stützung der IKB Deutsche Industriebank AG ca. 10 Mrd. Euro betragen haben?<br /> <br /> Wird die Stützung der IKB den Maßnahmen der Finanzmarktstabilisierung zugerechnet, oder sind die zur Stützung der IKB eingesetzten Mittel wegen der Abwicklung über die KfW nur bei der KfW als Verluste entstanden bzw. mit Erlösen verrechnet worden, die ansonsten dem Bundeshaushalt zugefallen wären bzw. ihn entlastet hätten?