Einbezug der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung in den Aktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist es beabsichtigt, im Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen konkrete Maßnahmen für die Deutsche Rentenversicherung festzulegen, oder wird die Deutsche Rentenversicherung selbst einen solchen Aktionsplan vorlegen?<br /> <br /> Ist es beabsichtigt, im Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen konkrete Maßnahmen für die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung festzulegen, und wenn ja, welche Verbindlichkeit werden diese Maßnahmen haben?