Einbezug bisher ausgeschlossener ehemaliger Ghettoarbeiter in eine gesetzliche Lösung für eine Ghettorente
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Position vertritt die Bundesregierung hinsichtlich der Problematik der Ghettorenten zur Einbeziehung jener ehemaligen Ghettoarbeiter in eine gesetzgeberische Lösung, die – nach Angaben einiger Sachverständiger in der Anhörung – in den ersten Jahren nach Inkrafttreten des ZRBG keine Anträge gestellt haben, weil sie von der offensichtlichen Aussichtslosigkeit eines Antrags überzeugt waren, da damals die Ablehnungsquoten über 90 Prozent betragen haben?<br /> <br /> Trifft es zu – wie den Stellungnahmen einiger Sachverständiger zur Anhörung zu entnehmen ist –, dass in Polen lebende ehemalige Ghettoarbeiter keine Rentenzahlungen erhalten, und was will die Bundesregierung unternehmen, um auch diesen Ghettoüberlebenden zu ihren Rentenansprüchen zu verhelfen?