Einbezogene Sozialversicherungsträger und Behörden in die elektronische Datenübertragung an die Finanzbehörden sowie Umfang fehlerhafter Datensätze
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Sozialversicherungsträger, sonstige Behörden, Ämter und vergleichbare Institutionen übertragen elektronische Daten von Bürgerinnen und Bürgern regelmäßig und automatisch an die Finanzbehörden (bitte eine Auflistung jeweils mit Datum, wann diese Praxis erstmals aufgenommen wurde)?<br /> <br /> In welchem Umfang (absolute Zahl, Prozentsatz) werden fehlerhafte Datensätze beanstandet bzw. treten Übertragungsfehler auf?