Einbeziehung ziviler Geschädigter in Ausgleichsmaßnahmen für Radargeschädigte der Bundeswehr und der ehemaligen NVA
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Überlegungen gibt es seitens der Bundesregierung, um die auf Bundestagsdrucksache 17/7354 (Ausgleich für Radargeschädigte der Bundeswehr und der ehemaligen NVA) vorgesehenen Maßnahmen zugunsten von Radargeschädigten des militärischen Bereichs auch auf Geschädigte ziviler Einrichtungen, zum Beispiel des Uranbergbaus der Wismut GmbH, zu übertragen?