Einbeziehung von Strafgefangenen in die gesetzliche Rentenversicherung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Vertritt die Bundesregierung wie in der 16. Legislaturperiode die Auffassung, dass eine Einbeziehung von Strafgefangenen in die gesetzliche Rentenversicherung sinnvoll ist (Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 16/11362, S. 2), und wann wird die Bundesregierung Schritte unternehmen, die im Strafvollzugsgesetz vorgesehene, jedoch seit nunmehr 35 Jahren aufgeschobene Inkraftsetzung der Einbeziehung von Strafgefangenen in die gesetzliche Rentenversicherung durch ein Bundesgesetz zu vollziehen?