Einbeziehung von Strafgefangenen in die Gesetzliche Rentenversicherung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Beschluss sowie aus dem zugrundeliegenden Bericht der 94. Arbeits- und Sozialministerkonferenz am 6. und 7. Dezember 2017 in Potsdam zur Einbeziehung von Strafgefangenen in die gesetzliche Rentenversicherung, und wie wird dieser Bericht den Bundestagsabgeordneten sowie der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden?