Einbeziehung von Psychotherapien bei der Verbeamtung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie werden in Einstellungsuntersuchungen/ Gesundheitsprüfungen zur Verbeamtung abgeschlossene oder laufende Psychotherapien einbezogen/bewertet, und bestehen hierbei einheitliche Regelungen im Bund und nach Kenntnis der Bundesregierung in den Ländern?