Einbeziehung von Bundesministerien und Krankenkassen in den Aktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist beabsichtigt, im Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention konkrete Arbeitsaufträge an die Bundesministerien zu erteilen, oder sollen die Bundesministerien ihrerseits wiederum einzelne Aktionspläne erstellen, und wenn ja, bis zu welchem Zeitpunkt?<br /> <br /> Ist beabsichtigt, im Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen konkrete Maßnahmen für die Krankenkassen festzulegen, und wenn ja, welche Verbindlichkeit werden diese Maßnahmen haben?