Einbeziehung von Bundesfernstraßen in Bezug auf die City-Maut
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Beabsichtigt die Bundesregierung das Bundesfernstraßengesetz (FStrG) zu ändern oder anderweitige Gesetze zu initiieren, so dass bei der Erhebung und Verteilung von Gebühren oder Entgelten für die Benutzung öffentlicher Straßen mit Fahrzeugen in Städten ("City Maut") durch die Länder auch die Einbeziehung von Bundesfernstraßen (z. B. B 1 und B 2 in Berlin) sichergestellt werden kann, und welche Hindernisse stehen der Einführung einer City Maut in Städten nach Ansicht der Bundesregierung entgegen?