Einbeziehung von Aktivitäten in sozialen Netzwerken in Sicherheitsüberprüfungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit berücksichtigt die Bundesregierung bei Sicherheitsüberprüfungen von Personen mit sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten auch Aktivitäten der betroffenen Personen in sozialen Netzwerken, und hat die Bundesregierung in diesem Zusammenhang schon Überlegungen zu einer Novellierung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) angestellt?